Aktiver Katzenschutz in unserer Region
Die Katzenschutzverordnung dient dazu, die unkontrollierte Vermehrung frei lebender Katzen einzudämmen und das damit verbundene Tierleid nachhaltig zu verringern.
Trotz jährlich rund 250 durch unseren Verein durchgeführter Kastrationen konnten die Bestände frei lebender Katzen in unserem Zuständigkeitsgebiet nicht dauerhaft reduziert werden. Gemeinsam mit engagierten Bürgern wurden insgesamt 98 Hotspots frei lebender Katzen dokumentiert. Die gewonnenen Erkenntnisse zeigten, dass freiwillige Maßnahmen allein nicht ausreichen, um das Problem dauerhaft zu lösen.
Die Katzenschutzverordnung schafft deshalb klare Voraussetzungen, um ein gemeinsames Problem gemeinsam anzugehen.
Wo gilt die Katzenschutzverordnung?
Ab dem 1. September 2026 gilt die Katzenschutzverordnung in folgenden Kommunen einschließlich ihrer Ortsteile:
• Markt Münsterhausen
• Marktgemeinde Burtenbach
• Verwaltungsgemeinschaft Ursberg
Die Gemeinde Balzhausen hat die Aufnahme in die Katzenschutzverordnung ebenfalls beantragt.
Welche Katzen sind betroffen?
Die Katzenschutzverordnung betrifft Katzen mit Freigang sowie frei lebende Katzen.
Freigängerkatzen sind zu kastrieren, mittels Mikrochip zu kennzeichnen und vom Halter selbst bei einem Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX zu registrieren.
Auch frei lebende Katzen müssen kastriert werden, um eine unkontrollierte Vermehrung und das damit verbundene Tierleid zu verhindern.
Reine Wohnungskatzen, die das Haus oder die Wohnung nicht verlassen, sind von den Regelungen der Katzenschutzverordnung nicht betroffen. Dennoch erleben Wohnungskatzen dieselben hormonellen Vorgänge wie Katzen mit Freigang. Die wiederkehrende Rolligkeit stellt für diese Kätzinnen und Kater eine erhebliche Belastung dar. Aus Sicht des Tierschutzes ist die Kastration daher ein wichtiger Beitrag, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden.
Welche Pflichten haben Halter von Freigängerkatzen?
Freigängerkatzen sind:
• mittels Mikrochip zu kennzeichnen und
• bei einem Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX zu registrieren.
Wichtig: Die Registrierung muss vom Katzenhalter selbst vorgenommen werden. Der Tierarzt übernimmt die Kastration und die Kennzeichnung mittels Mikrochip. Die Registrierung erfolgt anschließend durch den Halter selbst bei TASSO oder FINDEFIX.
Warum sind Kastration, Kennzeichnung und Registrierung wichtig?
Die Kastration verhindert nicht nur die unkontrollierte Vermehrung von Katzen, sondern trägt auch wesentlich zum Wohlbefinden der Tiere bei.
Unkastrierte Kätzinnen werden bereits im Alter von etwa sechs Monaten erstmals trächtig. Die wiederholten Trächtigkeiten, Geburten und die Aufzucht der Jungtiere stellen eine erhebliche körperliche Belastung dar und führen zu gesundheitlichen Schäden.
Besonders bei frei lebenden Katzen verschärfen sich die Probleme durch Mangelernährung, Parasitenbefall sowie ansteckende Krankheiten wie Katzenschnupfen, Katzenseuche und andere schwere Erkrankungen. Zudem kommt es häufig zu Verpaarungen innerhalb verwandter Tiere, wodurch Inzucht und die damit verbundenen gesundheitlichen Probleme begünstigt werden.
Auch unkastrierte Kater leiden unter ihrem Fortpflanzungstrieb. Auf der Suche nach paarungsbereiten Weibchen legen sie oft weite Strecken zurück, geraten häufiger in Revierkämpfe und tragen dabei oft schwere Verletzungen oder ansteckende Krankheiten davon.
Die Kastration verändert dabei nicht den grundsätzlichen Charakter einer Katze. Freigängerkatzen bleiben weiterhin neugierig, verspielt und aktiv. Auch ihr natürlicher Jagdtrieb bleibt erhalten – sie fangen weiterhin Mäuse und erkunden ihr Revier. Die Kastration verhindert lediglich die Fortpflanzung und beseitigt die damit verbundenen Belastungen.
Die Kennzeichnung mittels Mikrochip und die anschließende Registrierung ermöglichen es, entlaufene oder gefundene Katzen schnell und eindeutig ihren Haltern zuzuordnen.
Katzenschutz hilft Mensch und Tier
Die Katzenschutzverordnung dient nicht nur dem Schutz der Tiere, sondern entlastet auch die Kommunen deutlich finanziell.
Jede frei lebende und sich vermehrende Katzenpopulation verursacht erhebliche Kosten für tierärztliche Behandlungen, die Versorgung kranker Tiere sowie die Unterbringung und Betreuung von Fundtieren.
Durch die frühzeitige Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Freigängerkatzen können die Bestände frei lebender Katzen dauerhaft reduziert werden. Dadurch wird Tierleid verhindert und die kommunalen Haushalte deutlich entlastet.
Die Katzenschutzverordnung ist daher nicht nur ein wichtiger Beitrag zum Tierschutz, sondern hilft auch dabei, die Gelder der Steuerzahler verantwortungsvoll einzusetzen.
Wie können Sie helfen?
Katzenschutz gelingt nur gemeinsam.
Wenn Ihnen frei lebende Katzen auffallen, melden Sie diese bitte über unsere App und vermerken Sie in den Anmerkungen, dass es sich um frei lebende Katzen handelt.
Ihre Hinweise helfen uns dabei, frei lebende Katzenbestände zu erfassen, Entwicklungen zu dokumentieren und notwendige Maßnahmen einzuleiten.
Ebenso bitten wir alle Halter von Freigängerkatzen, ihre Tiere in unserer App als Freigänger zu vermerken. Dadurch können bekannte Freigängerkatzen leichter von frei lebenden Katzen unterschieden und unnötige Fangaktionen vermieden werden.
App-Download
Dazu im App-Store „Tierschutzverein Thannhausen“ eingeben und kostenlos herunterladen. Oder hier scannen:
Fragen zur Katzenschutzverordnung?
Gerne stehen wir Bürgern, Katzenhaltern, Grundstückseigentümern und Kommunen im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützend zur Seite – von der Kastration über die Kennzeichnung und Registrierung bis hin zu allen Themen rund um frei lebende Katzen.
Gemeinsam können wir dazu beitragen, das Leid frei lebender Katzen dauerhaft zu verringern und den Katzenschutz in unserer Region nachhaltig zu verbessern.


